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| Informationsfreiheitsgesetz | |
|---|---|
| Name | Informationsfreiheitsgesetz |
| Kurzform | IFG |
| Typ | Bundesgesetz |
| In kraft | 2006 |
| Zuständig | Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat |
| Rechtsgebiet | Öffentliches Recht |
| Sprache | Deutsch |
Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regelt und Transparenz staatlichen Handelns stärken soll. Es steht in Beziehung zu anderen Normen wie dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesdatenschutzgesetz und europäischen Regelungen wie der Europäische Menschenrechtskonvention und wurde in Reaktionen auf Debatten um Offenheit in Institutionen wie dem Bundestag, der Bundesregierung und der Europäische Kommission geschaffen. Das Gesetz beeinflusst Beziehungen zu Behörden wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie zu Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft wie dem Deutscher Bundestag, der Amnesty International und der Transparency International.
Das Gesetz wurde vor dem Hintergrund von Ereignissen wie der Debatte um Informationsfreiheit in Ländern wie Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich sowie Initiativen von Organisationen wie der Open Government Partnership entworfen. Es verfolgt Zwecke, die sich an Artikeln des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit orientieren und dient der Kontrolle durch Institutionen wie dem Bundestag und Organisationen wie dem Bundesrechnungshof. Die Intention war, Verfahren der Verwaltungstransparenz ähnlich wie in Gesetzen etwa in Schweden oder Norwegen zu verankern und auf richterliche Kontrolle durch Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht vorbereitet zu sein.
Das Gesetz gilt für Bundesbehörden einschließlich Behörden wie dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es grenzt seinen Anwendungsbereich ab zu Zuständigkeiten von Landesbehörden wie in Bayern, Berlin oder Nordrhein-Westfalen, die eigene Informationsfreiheitsgesetze oder Regelungen haben, sowie zu supranationalen Institutionen wie dem Europäische Parlament. Ausnahmen betreffen Bereiche, die auch in internationalen Abkommen wie dem NATO-Vertrag oder sicherheitsrelevanten Regelungen des Verfassungsschutz-Bereichs behandelt werden, sowie Schutzgutkategorien, die in Gesetzen wie dem Bundesdatenschutzgesetz normiert sind.
Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts, darunter Unternehmen wie Siemens, Stiftungen wie die Bertelsmann Stiftung und Verbände wie der Deutscher Journalisten-Verband. Ausnahmen betreffen Geheimschutzinteressen von Stellen wie dem Bundesnachrichtendienst, personenbezogene Daten geschützt durch das Bundesdatenschutzgesetz, Geschäftsgeheimnisse von Firmen wie Volkswagen sowie laufende Ermittlungsverfahren der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamt. Die Abwägungspflicht erinnert an Grundsätze, wie sie in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgericht entwickelt wurden.
Anträge werden schriftlich oder elektronisch bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt — zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Fristen für Bescheide orientieren sich an Verwaltungsfristen wie bei der Verwaltungsgerichtsordnung; in der Praxis greifen Regelungen zur sogenannten Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht. Verfahren können durch Vorlagen von NGOs wie Reporter ohne Grenzen begleitet werden; Medienschaffende von Medien wie Der Spiegel oder Süddeutsche Zeitung nutzen das Gesetz regelmäßig.
Abgelehnte Auskunftsersuchen können vor Verwaltungsgerichten wie dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden; in bestimmten Fällen sind Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht möglich. Parteien wie Greenpeace oder Unternehmen haben auf Basis des Gesetzes gerichtliche Überprüfungen angestrengt; Rechtsbehelfe schließen Widerspruchsverfahren, Klagen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und Überprüfungen durch das Europäische Gericht für Menschenrechte ein, wenn grundrechtsrelevante Aspekte berührt sind.
Die Umsetzung variiert zwischen Ländern wie Sachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz; einige Länder haben eigene Informationsfreiheitsgesetze oder Transparenzgesetze, andere adaptieren bundesnahe Standards. Behördenpraxis wird beeinflusst durch Verwaltungsmodernisierungsvorhaben wie das Onlinezugangsgesetz und durch Initiativen von Landesparlamenten wie dem Bayerischer Landtag oder dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Praktische Herausforderungen zeigen sich in Behördenstrukturen wie beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung oder in datenintensiven Stellen wie dem Statistisches Bundesamt.
Kritiker aus Institutionen wie dem Deutscher Journalisten-Verband und Organisationen wie Transparency International monieren Einschränkungen durch Geheimschutzklauseln und lange Ausnahmetatbestände; Unternehmen wie Deutsche Bank und Behörden wie der Bundesnachrichtendienst haben datenschutz- und sicherheitsbezogene Einwände vorgebracht. Reformvorschläge wurden in Ausschüssen des Bundestag und von Fachjuristen diskutiert; wegweisende Entscheidungen stammen vom Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht, ergänzt durch europäische Judikatur des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Debatten betreffen auch die Vereinbarkeit mit Richtlinien der Europäische Union und mit Initiativen wie der Open Government Partnership.
Category:Rechtsquelle (Deutschland) Category:Informationsfreiheit