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| Rat für Kulturpolitik | |
|---|---|
| Name | Rat für Kulturpolitik |
| Native name | Rat für Kulturpolitik |
| Formation | 20th century |
| Type | advisory body |
| Headquarters | Berlin |
| Region served | Germany |
| Language | German |
| Leader title | Vorsitz |
Rat für Kulturpolitik Der Rat für Kulturpolitik ist ein in Deutschland tätiges beratendes Gremium, das Kulturfragen zwischen Institutionen, Ministerien und Verbänden koordiniert. Er agiert als Schnittstelle zwischen Bundesministerium für Kultur und Medien, Landesministerien, Deutscher Kulturrat und internationalen Partnern wie der UNESCO, wobei er Empfehlungen an politische Entscheidungsträger und Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft formuliert. Seine Expertise erstreckt sich auf Bereiche von Kunstinstitutionen über Denkmalpflege bis hin zu Urheberrecht und Kulturförderung.
Der Rat für Kulturpolitik entstand in der Nachkriegszeit als Reaktion auf Debatten um Wiederaufbau und kulturelle Identität, in Kontexten wie der Münchner Konferenz und Debatten um die Bundesrepublik Deutschland; früh beeinflusst wurden seine Strukturen von Vorbildern wie dem British Council und der Council of Europe. In den 1960er und 1970er Jahren reagierte der Rat auf Reformen wie das Kulturfördergesetz und die Institutionalisierung der Landesförderung, während in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung Fragen der Neustrukturierung und der Einbindung ostdeutscher Einrichtungen, etwa der Bauhaus-Universität Weimar, zentral wurden. In den 2000er Jahren adressierte der Rat Themenfelder, die durch die Digitalisierung und Urheberrechtsreformen wie die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie relevant wurden; in jüngerer Zeit hat er Akzente zu Debatten um Zuwanderung, Vielfalt und die Rolle von Museen wie der Staatlichen Museen zu Berlin gesetzt.
Der Rat berät staatliche Stellen einschließlich des Bundeskanzleramts und der Kultusministerkonferenz sowie kulturelle Träger wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, um kulturelle Infrastruktur, Förderung und Vermittlung zu stärken. Er verfolgt Ziele wie die Sicherung des Kulturerbes, die Förderung zeitgenössischer Kunst in Häusern wie der Staatsoper Unter den Linden und die Unterstützung von Festivals wie den Bayreuther Festspielen und der Berlin International Film Festival. Der Rat arbeitet zudem an Empfehlungen zu Fragen des Urheberrechts, der Kulturwirtschaftsstatistik und der Nachhaltigkeit in Institutionen wie dem Deutschen Nationaltheater Weimar.
Die Mitgliedschaft setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Sektoren zusammen, darunter Intendanten von Häusern wie der Bayerische Staatsballett, Direktoren von Museen wie dem Louvre (auf internationaler Ebene vergleichend zitiert), Wissenschaftler von Universitäten wie der Freien Universität Berlin sowie Vertreter von Verbänden wie dem Deutschen Kulturrat und Gewerkschaften wie der ver.di. Die Geschäftsführung koordiniert Sitzungen, Arbeitsgruppen und Berichte in Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie der Kulturstiftung der Länder; beratende Mitglieder kommen aus Bereichen der Denkmalpflege, der Kreativwirtschaft und Rechtswissenschaft, etwa von der Humboldt-Universität zu Berlin oder der Max-Planck-Gesellschaft. Vorsitzende und stellvertretende Mitglieder werden in Abstimmung mit Ministerien und Trägern benannt, wobei auch Persönlichkeiten aus der Praxis wie Künstlerinnen und Produzenten vertreten sind, die mit Institutionen wie dem Deutschen Filmförderfonds verbunden sind.
Der Rat conveniert Expertengremien, organisiert Konsultationen mit Akteuren wie der Kultursenatorin von Berlin, fördert Studien zu Themen wie Digitalisierung in Museen (Beispiele: Städel Museum, Deutsches Historisches Museum) und führt Arbeitsgruppen zu Urheberrecht und Kulturförderung durch. Projekte umfassen Gutachten, Positionspapiere und Pilotprojekte zur Vermittlung in Schulen wie Kooperationen mit der Stiftung Lesen oder Programmen für Gemeinwesen mit Akteuren wie der Deutschen UNESCO-Kommission. Er initiiert Modellprojekte für kulturelle Bildung in Zusammenarbeit mit Festivals, Orchestern wie den Berliner Philharmonikern und Theatern wie dem Schauspiel Frankfurt. Außerdem fördert der Rat internationale Partnerschaften mit Institutionen wie dem Goethe-Institut, der EU-Kommission und Kulturstiftungen in Städten wie Paris und London.
Die Finanzierung des Rates beruht auf Mitteln aus Bundes- und Landesetats, Zuwendungen von Stiftungen wie der Kulturstiftung der Länder und Projektförderung durch Programme der EU sowie durch Kooperationen mit Institutionen wie den Länderbanken und Sponsoring durch Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Einzelne Projekte werden durch Drittmittel finanziert, etwa durch Förderlinien wie die der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin oder Fonds wie dem Kulturstiftung der Länder, ergänzt durch Zuwendungen aus Programmen der KfW und europäischen Fonds. Transparenzregeln orientieren sich an Vorgaben staatlicher Haushaltskontrolle und externen Prüfungen durch Institutionen wie dem Bundesrechnungshof.
Kritik richtet sich gegen Fragen der Repräsentation, etwa Vorwürfe, dass klassische Institutionen wie die Staatsoper Hamburg gegenüber freien Gruppen benachteiligt würden, Diskussionen um Haushaltsprioritäten im Vergleich zu Förderbedarfen von freien Theatern wie dem Ballhaus Ost und Debatten um die Rolle des Rates bei Urheberrechtsfragen im Kontext der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Weitere Kontroversen betreffen Nähe zu Ministerien wie dem Bundesministerium für Kultur und Medien, Interessenkonflikte mit Förderstiftungen und die Balance zwischen Erhalt historischen Erbes in Einrichtungen wie der Dresdner Frauenkirche und Innovationsförderung für zeitgenössische Projekte. Der Rat steht zudem im Diskurs um Zugang, Diversität und Dekolonialisierung in Museen wie der Ethnologisches Museum Berlin sowie um Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Kulturgebäuden wie der Elbphilharmonie.
Category:Kulturpolitik