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| INVEST-Zuschuss | |
|---|---|
| Name | INVEST-Zuschuss |
| Type | Förderprogramm |
| Country | Deutschland |
| Administered by | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Launched | 2018 |
| Target | Forschung und Entwicklung, Start-ups |
INVEST-Zuschuss
Das Programm richtet sich an private Investorinnen und Investoren zur Förderung von Wagniskapital für junge Technologieunternehmen und startet als Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung von Innovationspolitik, Gründungsförderung und KMU-Strategie in Deutschland. Es ergänzt Instrumente wie die High-Tech Gründerfonds, EXIST und Programme des KfW sowie Initiativen der EU-Kommission und ist eingebettet in Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das Programm wurde konzipiert zur Stärkung privater Beteiligungen an Start-ups, um Effekte vergleichbar mit denen des European Investment Fund, des European Innovation Council und der High-Tech Gründerfonds zu erzielen; innerhalb der nationalen Förderlandschaft koordiniert es sich mit dem ERP-Sondervermögen, der INVESTitionszulage und instrumentellen Maßnahmen der Bundesbank. Zielgruppenüberschneidungen bestehen zu Programmen von BMWI, BAFA und regionalen Investitionsbanken, während Wirkungsanalysen sich an Metriken der OECD und der European Commission orientieren.
Förderberechtigt sind natürliche Personen als Business Angels, private Investorinnen sowie Kapitalgeber, die in kapitalmarktorientierte junge Unternehmen investieren, ähnlich wie bei Instrumenten des Business Angel Netzwerk Deutschland und dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Voraussetzungen umfassen Anteilsübernahmen an qualifizierten Start-ups mit Sitz in Deutschland, Nachweisen vergleichbar mit Compliance-Anforderungen der Finanzaufsicht (BaFin) und Dokumenten, wie sie von Notaren, Handelsregister und Steuerberatern verlangt werden. Zusätzlich sind Ausschlüsse definiert gegenüber Unternehmen, die den Kriterien der EU-Beihilferegeln oder des Geldwäschegesetz widersprechen.
Der Zuschuss erstattet einen prozentualen Anteil der Anschaffungs- bzw. Einlagekosten und orientiert sich an Parametern, die auch in Programmen von Investitionsbanken und dem Europäischen Investitionsbank-Rahmen vorkommen; die Höhe richtet sich nach festgelegten Maximalbeträgen je Investor und Unternehmensbeteiligung. Förderbeträge sind gedeckelt, um Komplementarität mit Mitteln des European Structural and Investment Funds, des ZIM und des ERP-Startfonds sicherzustellen; spezifische Sätze und Obergrenzen werden in Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verankert.
Die Antragstellung erfolgt typischerweise elektronisch über Portale vergleichbar mit denen des Bundesverwaltungsamts oder der Förderportal des Bundes; Antragsunterlagen entsprechen Standards, wie sie bei Programmen der KfW oder der Investitionsbank Berlin gefordert werden. Prüfprozesse involvieren Plausibilitätsprüfungen, Bonitäts- und Identitätsnachweise gemäß Vorgaben von BaFin, Einbindung von Notaren für Beteiligungsnachweise und gegebenenfalls Abstimmungen mit regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Fristen, Bescheide und Widerspruchsmodalitäten orientieren sich an Verwaltungsverfahrensnormen, wie sie im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt sind.
Auszahlungen erfolgen nach Bewilligung und Vorlage von Nachweisen über Einzahlungen oder Beteiligungsvereinbarungen, vergleichbar mit Verfahrensweisen bei der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Geförderte müssen Verwendungsnachweise, Jahresabschlüsse und gegebenenfalls Prüfberichte einreichen, analog zu Meldepflichten bei der EU-Mittelvergabe und Berichtsanforderungen des Bundesrechnungshofs. Bei Verstößen drohen Rückforderungsansprüche und Sanktionen ähnlich denen nach dem Haushaltsrecht und den Bestimmungen des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Förderung ist komplementär zu Initiativen wie EXIST, dem High-Tech Gründerfonds, dem INVESTitionszulage-Instrument und diversen Landesprogrammen; bei Kombination mit Mitteln von EU-Strukturfonds oder regionalen Förderbanken sind Kumulierungsvorschriften zu beachten. Schnittmengen existieren mit steuerlichen Anreizen wie dem Wagniskapital-Anreiz und Regelungen der Abgabenordnung; in Einzelfällen sind Koordinierungen mit Programmen der Deutschen Börse und des German Accelerator erforderlich.
Rechtsgrundlagen umfassen Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundeshaushalts. Verwaltungs- und Rechtsbehelfsfragen richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Finanzrecht und Vorgaben der EU-Beihilferegeln; Zuständigkeiten liegen bei Bundesstellen in Abstimmung mit regionalen Investitionsbanken und Prüfinstanzen wie dem Bundesrechnungshof. Mögliche Änderungen der Rechtslage können durch Beschlüsse des Bundestags, Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen oder Judikate des Bundesverwaltungsgerichts beeinflusst werden.
Category:Förderprogramme in Deutschland