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| Fonds für die Rekultivierung | |
|---|---|
| Name | Fonds für die Rekultivierung |
| Native name | Fonds für die Rekultivierung |
| Formed | 1990s |
| Jurisdiction | Deutschland |
| Headquarters | Berlin |
| Budget | staatliche und private Mittel |
| Chief1 name | Direktor/in |
Fonds für die Rekultivierung
Der Fonds für die Rekultivierung ist ein fiktives, exemplarisches Förderinstrument zur Wiederherstellung geschädigter Landschaften, das in Debatten zu Umweltpolitik, Naturschutz, Bergbaufolgen, Industriebrachen und Agrarumstrukturierung eine Rolle spielt. Er dient als Schnittstelle zwischen Landesbehörden, Kommunen, wissenschaftlichen Einrichtungen und privaten Akteuren und verknüpft Förderpraxis mit rechtlichen Vorgaben und internationalen Vereinbarungen.
Der Entwurf zur Einrichtung des Fonds entstand in Analogie zu Initiativen wie Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Landesregierungen, Deutscher Bundestag, Bundesrat und Programmen wie Nationale Klimaschutzinitiative, Länderfinanzausgleich und Projekten der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit nach Bergbaudesastern und industriellen Umstrukturierungen. Historische Präzedenzfälle bei der Umsetzung lassen sich an Erfahrungen mit dem Revierpark, Ruhrgebiet, Saarland, Lausitz, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und internationalen Modellen wie United Nations Environment Programme, World Bank, European Bank for Reconstruction and Development ablesen. Einflussreich waren Rechtstexte wie das Bundes-Bodenschutzgesetz, Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht und EU-Richtlinien wie die Wasserrahmenrichtlinie, die bei der Konzeption berücksichtigt wurden.
Der Fonds operiert innerhalb eines Geflechts aus Rechtsakten wie dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz, EU-Rechtsakten wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Natura 2000-Rahmen und internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Finanzquellen umfassen Haushaltsmittel des Bundesministerium der Finanzen, Kofinanzierung durch Landesbanken und KfW, Beiträge von Unternehmen ähnlich der Deutschen Bahn, Industriestandorten wie RWE, E.ON oder Bergbauunternehmen vergleichbar mit MIBRAG, sowie Förderlinien analog zu LEADER, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. Aufsichtsorgane umfassen das Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe und die Ombudsstelle-ähnlichen Institutionen.
Zu den Zuständigkeiten zählen Maßnahmen der Bodenrenaturierung, Wiederaufforstung, Renaturierung von Flussläufen, Rekultivierung von Abraumhalden, Sicherung kontaminierter Standorte und Förderung der Biodiversität in urbanen und ländlichen Räumen. Operative Partner sind Institutionen wie die Technische Universität Berlin, Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Naturschutzorganisationen wie Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Naturschutzbund Deutschland, kommunale Verwaltungen in Städten wie Berlin, Dortmund, Leipzig, Essen und Branchenvertretungen wie Bundesverband der Deutschen Industrie und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Internationale Kooperationen binden Akteure wie die United Nations Development Programme, World Wildlife Fund und regionale Netzwerke.
Gefördert werden Projekte in Kategorien wie Renaturierung wassergebundener Ökosysteme, Rekultivierung postindustrieller Areale, Landschafts- und Habitatwiederherstellung, urbane Begrünung, Agro-Umstrukturierung und ökosystembasierte Anpassung an Klimafolgen. Typische Träger sind Kommunen, Forschungseinrichtungen, private Investoren, NGOs und Genossenschaften ähnlich der GLS Bank-Förderpraxis. Förderkriterien orientieren sich an Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030, messbaren Biodiversitätsindikatoren, Kosten-Nutzen-Analysen, Einhaltung von Rechtsnormen wie dem Naturschutzgesetz und Partizipationsanforderungen, die Abstimmung mit Strategien der EU-Kommission und nationalen Programmen verlangen. Bewertet werden Vorhabenträger durch Expertengremien aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerium für Bildung und Forschung, Umweltbundesamt, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Die Verwaltung erfolgt durch ein Gremium aus Staatssekretären, wissenschaftlichen Direktorinnen, Repräsentanten von Landesministerien und externen Sachverständigen; Kontrollinstanzen sind der Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe und Ethikkommissionen. Transparenzmaßnahmen umfassen Publikation von Förderbescheiden, Online-Portalen ähnlich dem Open Data Portal Deutschland, jährliche Geschäftsberichte, Audits nach Standards vergleichbar mit International Organization for Standardization-Normen und Ausschreibungen nach Vergaberecht des Bundesvergabegesetz. Beteiligungsformate schließen Bürgerbeteiligung wie in Verfahren der Planfeststellung und Anhörungen bei Bezirksräten ein.
Erfolgskriterien zeigen sich in Wiederansiedlung von Arten, Stabilisierung von Böden, Verbesserung der Wasserqualität und sozioökonomischer Revitalisierung ehemaliger Industriestandorte. Modellprojekte werden mit Referenzen zu Revitalisierungen in Regionen wie dem Ruhrgebiet, der Lausitz, Projekten an Flüssen wie dem Rhein, Elbe, Oder und urbanen Grünprojekten in Hamburg, München, Köln beschrieben. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen wie der Universität Leipzig, Technische Universität Dresden, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und NGOs wie BUND oder NABU illustrieren Monitoringkonzepte und adaptive Managementstrategien.
Kritik richtet sich gegen mögliche Interessenkonflikte mit Energiekonzernen wie RWE oder Vattenfall, Bürokratisierung, Verzögerungen durch Genehmigungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungen und Risiken der Greenwashing-Vorwürfe durch Corporate-Sponsoring. Debatten betreffen Verteilungsgerechtigkeit, Priorisierung von Flächen in dicht besiedelten Regionen wie Nordrhein-Westfalen versus ländlichen Gebieten wie Mecklenburg-Vorpommern und Balance zwischen Naturschutzinteressen vertreten durch Greenpeace und wirtschaftlicher Entwicklung repräsentiert durch Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen. Forderungen nach stärkerer wissenschaftlicher Evaluation und Bürgerbeteiligung verweisen auf Institutionen wie die Max-Planck-Gesellschaft und die Akademie der Wissenschaften.
Category:Umweltschutz