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Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser

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Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser
NameBund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser
Native nameBund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser
Formation1950s
Typeintergovernmental advisory body
PurposeWasserpolitik, Gewässerschutz, Abwasser, Hochwasserschutz
HeadquartersBonn
RegionDeutschland
MembershipBundesländer, Bundesministerium

Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser ist ein Gremiennetzwerk zur Koordinierung wasserpolitischer Maßnahmen zwischen Bundesebene und Landesebene in Deutschland. Sie dient der Abstimmung zwischen Ministerien, Behörden und Expertengremien und verknüpft Strukturen der Umweltverwaltung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der Abwasserbeseitigung und der Gewässerökologie. Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet eng mit nationalen und internationalen Institutionen zusammen, um Umsetzungsvorgaben und Richtlinien zu harmonisieren.

Geschichte

Die Entstehung der Arbeitsgemeinschaft geht auf föderale Reformdiskussionen der Nachkriegszeit und Initiativen wie die Gründung des Bundesumweltministeriums sowie die Neuordnung der Länderverwaltung zurück. In den 1970er Jahren erfolgten Verknüpfungen zu Programmen wie dem Wasserhaushaltsgesetz und zu Entwicklungen im Nordrhein-Westfalen-Wasserrecht. Wichtige Schnittstellen bildeten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und Rahmenvereinbarungen mit dem Umweltbundesamt sowie Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Später beeinflussten EU-Initiativen wie die Wasserrahmenrichtlinie und der Auen- und Hochwasserschutz die Arbeitsweise, ebenso wie Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst und dem Hochwasser-Kompetenzzentrum.

Aufgaben und Ziele

Ziele umfassen die Umsetzung von Vorgaben des Bundesgesetz-Rahmens, die Harmonisierung von fachlichen Standards zwischen Bayern, Sachsen, Brandenburg und anderen Ländern sowie die Unterstützung von Projekten mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Deutschen Naturschutzring und dem Klimaschutzministerium. Kernaufgaben sind die Beratung zu Normen des Wasserhaushaltsgesetzes, die Vorbereitung von Empfehlungen für das Bundesumweltministerium und die Erstellung von Leitlinien in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag, dem Landkreistag und dem Städtebund. Weitere Ziele sind Schutzaufgaben gegen Einträge nach Vorgaben der Europäische Kommission und die Anpassung an Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change.

Organisation und Mitglieder

Mitglieder sind Vertreter der Landesministerien für Umwelt und Wasser aus allen 16 Ländern, Delegationen des Bundesministeriums für Umwelt, Vertreter des Umweltbundesamtes sowie Sachverständige aus Einrichtungen wie dem Fraunhofer-Institut, dem Helmholtz-Zentrum und Hochschulen wie der Technischen Universität München und der Universität Leipzig. Die Leitung rotiert zwischen Vertretern aus Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg; unterstützende Gremien umfassen das Deutsche Institut für Normung und den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Beobachterrollen nehmen Organisationen wie der Naturschutzbund Deutschland und der BUND wahr.

Arbeitsbereiche und Projekte

Typische Arbeitsbereiche sind Gewässerökologie, Abwassertechnik, Trinkwasserversorgung, Hochwasserrisikomanagement, Grundwasserüberwachung und Renaturierung. Projekte umfassen Kooperationen mit dem European Environment Agency-Netzwerk, Pilotvorhaben mit der KfW zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, Modellvorhaben mit dem Deutschen Wetterdienst und Monitoringprojekte mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Weitere Initiativen betreffen die Anpassung an den Klimawandel, Maßnahmen nach Empfehlungen des Sachverständigenrats, und Programme zur Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Arbeit stützt sich auf Bundes- und Landesrecht inklusive Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie auf Verordnungen der Länder wie in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Zuständigkeiten ergeben sich aus föderalen Kompetenzverteilungen, Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und Vorgaben durch die Europäische Union einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie. Verwaltungstechnisch sind Abstimmungen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium der Finanzen bei Förderfragen erforderlich.

Zusammenarbeit und Netzwerke

Die Arbeitsgemeinschaft pflegt Netzwerke mit internationalen Einrichtungen wie der UNESCO, der Weltbank, dem EU-Kommission-Netzwerk, sowie mit nationalen Organisationen wie dem Deutschen Gewässerkundlichen Verein und dem Deutschen Wasserforum. Kooperationen bestehen mit Forschungsinstitutionen wie der Max-Planck-Gesellschaft, dem Leibniz-Institut und Universitäten einschließlich der RWTH Aachen und der Humboldt-Universität zu Berlin. Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen umfassen den WWF Deutschland und die Heinrich-Böll-Stiftung; internationale Abstimmungen erfolgen mit Behörden in Niederlande und Polen.

Finanzierung und Berichterstattung

Finanziert wird die Tätigkeit durch Haushaltsmittel der Länder, Sondermittel des Bundesministeriums für Umwelt sowie Förderprogramme der KfW und der Europäischen Investitionsbank. Berichterstattung erfolgt in Berichten an Landesparlamente, an das Bundesumweltministerium und in Sachstandsberichten an Institutionen wie dem Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Statistischen Bundesamt. Evaluierungen werden mit Partnern wie dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen durchgeführt.

Category:Wasserwirtschaft in Deutschland