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UN-Erklärung über Menschenrechte

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UN-Erklärung über Menschenrechte
TitelErklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
OriginaltitelUniversal Declaration of Human Rights
HerausgeberGeneralversammlung der Vereinten Nationen
Datum10. Dezember 1948
OrtNew York
SpracheEnglisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch
SignaturResolution 217 A (III)

UN-Erklärung über Menschenrechte

Die UN-Erklärung über Menschenrechte ist ein grundlegendes internationales Dokument, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde und universelle Standards für Menschenrechte festlegt. Sie entstand in der Nachkriegszeit im Anschluss an Ereignisse wie dem Zweiten Weltkrieg, der Nürnberger Prozesse und der Gründung der Vereinten Nationen, und beeinflusste später internationale Instrumente wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Das Dokument wurde von Persönlichkeiten und Institutionen wie Eleanor Roosevelt, John Peters Humphrey, René Cassin und dem UN-Menschenrechtsausschuss maßgeblich geprägt.

Geschichte und Entstehung

Die Entstehung der Erklärung ist eingebettet in die Gründungsphase der Vereinten Nationen, die aus der Konferenzen von Teheran-Konferenz 1943, Jalta-Konferenz und Konferenz von San Francisco hervorging. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzten sich Delegationen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, des UN-Wirtschafts- und Sozialrates und der UN-Weltkirchenkonferenz mit Fragen der Menschenrechte auseinander; zentrale Rollen spielten die Arbeitsgruppen unter Leitung von Eleanor Roosevelt, John Peters Humphrey und dem französischen Juristen René Cassin. Die Kommission für Menschenrechte, in der auch Vertreter wie Hernán Santa Cruz und Charles Malik tätig waren, arbeitete eng mit Vertretern der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs zusammen, was zu Debatten zwischen Delegationen aus Brasilien, Indien, Südafrika und Pakistan führte. Die finale Resolution 217 A (III) wurde nach Verhandlungen auf der 183. Plenarsitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

Inhalt und Struktur der Erklärung

Die Erklärung ist formal in eine Präambel und 30 Artikel gegliedert, wobei Artikel 1–2 allgemeine Prinzipien festschreiben und Artikel 3–30 spezifische Rechte und Pflichten behandeln. Juristische Beiträge von René Cassin orientierten die Formulierung an nationalen Verfassungen wie der Verfassung der Vereinigten Staaten und dem Code civil; Einflüsse aus der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789, der Magna Carta und der Bill of Rights 1689 sind erkennbar. Die Struktur spiegelt Debatten über universelle versus kulturelle Rechte wider, wie sie zwischen Delegationen aus China, Sowjetunion und Vereinigte Staaten ausgetragen wurden, und diente als Vorlage für multilaterale Abkommen wie die Konvention gegen Folter und das Europäische Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Allgemeine Prinzipien und grundlegende Rechte

Die Erklärung formuliert allgemeine Prinzipien wie die Gleichheit aller Menschen (Artikel 1), das Verbot von Diskriminierung (Artikel 2) und das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3). Weitere zentrale Rechte sind das Recht auf gerechte Verfahren (Artikel 10), das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 18) sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die später in Verträgen wie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte konkretisiert wurden. Wichtige Akteure wie Amnesty International, Human Rights Watch und der UN-Menschenrechtsrat berufen sich regelmäßig auf die Erklärung, ebenso wie nationale Gerichte in Ländern wie Frankreich, Deutschland und Indien.

Umsetzung und Einfluss auf nationales Recht

Die Erklärung ist rechtlich nicht bindend, beeinflusste aber die Verfassungsentwicklung und Gesetzgebung zahlreicher Staaten, einschließlich der Weimarer Verfassung, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung Indiens. Internationale Verträge wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und regionale Systeme wie der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker stützten sich auf die Erklärung als normativen Referenzrahmen. Organisationen wie die Internationale Gerichtshof, das Europäische Gericht für Menschenrechte und nationale Höchstgerichte berufen sich auf die Erklärung in Auslegungsfragen, während NGOs wie Amnesty International und Human Rights Watch Überwachungsberichte erstellen, die nationale Gesetzesreformen in Staaten wie Südafrika, Kanada und Japan beeinflussten.

Internationale Reaktionen und Debatten

Seit ihrer Verabschiedung erfuhr die Erklärung breite Zustimmung von Staaten, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, gleichzeitig löste sie Debatten über Universalität versus kulturelle Relativität aus, an denen Akteure wie Non-Aligned Movement, die Delegationen aus Ägypten, Indonesien und Indien beteiligt waren. Kalte-Kriegs-Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten sowie Positionen von Staaten wie Südafrika während der Apartheid führten zu politisierten Interpretationen, während multilaterale Foren wie die UN-Kommission für Menschenrechte und der spätere UN-Menschenrechtsrat Versuche unternahmen, Konsens zu sichern. Zivilgesellschaftliche Mobilisierungen, etwa durch Amnesty International und Church Committee-ähnliche Untersuchungen, beeinflussten öffentliche Debatten und Diplomatie rund um dokumentierte Menschenrechtsverletzungen in Regionen wie Lateinamerika, Ostasien und Naher Osten.

Kritik und Kontroversen

Kritiker, darunter Vertreter aus dem Globalen Süden, religiöse Führer und politische Denker, bemängelten mangelnde Bindungswirkung, westliche Dominanz bei Formulierung und Durchsetzung sowie Spannungen zwischen individuellen Rechten und kollektiven Rechten, wie sie in Auseinandersetzungen mit Delegationen aus China, Saudi-Arabien und Iran sichtbar wurden. Debatten um wirtschaftliche Rechte, Eigentum und soziale Gerechtigkeit führten zu Konflikten zwischen Protagonisten wie Karl Marx-inspirierten Intellektuellen und liberalen Juristen; zudem wurde die Erklärung wegen angeblicher kultureller Voreingenommenheit gegenüber indigenen Rechten in Regionen wie Australien und Kanada kritisiert. Thomas H. Franck, John Peters Humphrey und andere Kommentatoren diskutierten die normative Wirkung gegenüber verbindlichen Verträgen wie dem Genfer Abkommen und der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Category:Menschenrechte