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| Studien zur europäischen Rechtsgeschichte | |
|---|---|
| Titel | Studien zur europäischen Rechtsgeschichte |
| Sprache | Deutsch |
| Fachgebiet | Rechtsgeschichte |
| Erscheinungsjahr | 19?? |
| Verlag | unbekannt |
| ISSN | unbekannt |
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte ist eine wissenschaftliche Zeitschrift, die sich mit der Historie des Rechts in Europa befasst und Beiträge zu Rechtsquellen, Kodifikationen, Rechtspraxis und Rechtsinstitutionen veröffentlicht. Die Zeitschrift steht im Austausch mit Forschungseinrichtungen, Bibliotheken und Universitäten und hat in Artikeln über Persönlichkeiten wie Justinian I., Karl der Große, Friedrich II. (HRR) und Alberico Gentili ebenso behandelt wie Quelleneditionen zu Sammlungen wie dem Corpus Iuris Civilis, der Ius Commune und dem Sachsenspiegel.
Die Gründung der Zeitschrift erfolgte in einem Umfeld, das von Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Universität Heidelberg, der Universität Zürich, der Universität Wien und der École des Chartes beeinflusst war; frühe Beiträge reflektierten Debatten um den Code Napoléon, die Constitutio Antoniniana und die Wirkung des Westfälischer Friede. Gründungsredakteure reichten von Forschern, die sich mit dem Römisches Recht und dem Gemeinen Recht beschäftigten, bis zu Kennern der Rechtsquellenkunde; frühe Artikel verglichen Rechtstextzeugen wie dem Breviarium Alaricianum und der Lex Salica. In der Folgezeit reagierte die Zeitschrift auf Umbrüche wie der Französische Revolution, die Säkularisation in Deutschland und die Entstehung moderner Rechtsstaaten in Studien über kodifikatorische Prozesse.
Die Redaktion rekrutierte Herausgeber aus Universitäten und Instituten wie der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität München, dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, der British Academy und der Accademia Nazionale dei Lincei. Gasteditorate involvierten Fachvertreter, die zuvor an Projekten zu Werken von Ulrich Zasius, Bartolus de Saxoferrato, Hugo Grotius und Samuel von Pufendorf gearbeitet hatten. Die redaktionelle Praxis referenzierte Standards, die in Instituten wie der Bayerische Staatsbibliothek, der Bodleian Library und der Bibliothèque nationale de France gepflegt werden; Peer-Review-Verfahren orientierten sich an Gepflogenheiten der Royal Historical Society und der Société d'histoire du droit.
Thematisch deckt die Zeitschrift Felder ab, die von mittelalterlicher Rechtskultur in Städten wie Prag, Köln, Florenz und Venedig bis zu frühneuzeitlichen Kodifikationen in Preußen, Napoleonisches Frankreich, Habsburgermonarchie und dem Zarentum Russland reichen. Schwerpunkte umfassen Studien zu Gerichtsverfahren wie denen in der Inquisition, zur Familien- und Erbrechtsordnung unter Einflüssen des Katholizismus und des Lutherismus, zur Handelsrechtspraxis in Handelsplätzen wie Lübeck und Genua sowie zur Entwicklung von Rechtsinstitutionen wie dem Reichskammergericht, dem Parlements de Paris und dem Common Pleas. Weitere Forschung befasst sich mit Rechtsfigurenausprägungen in Texten des Alaric I.-Zeitalters, der Rezeption des Justinianischen Gesetzgebungswerks in Universitäten wie Bologna und Oxford sowie mit der Rolle von Sammlungen wie dem Statute of Westminster.
Die Zeitschrift wurde in Zitierungen mit Werken von Forschern wie Paul Koschaker, Heinrich Brunner, Theodor Mommsen, Friedrich Carl von Savigny und Karl von Amira verbunden und trug zur Diskussion um Methoden wie Quellenkritik, Textedition und Komparatistik bei. Ihre Artikel wurden rezipiert in Seminarprogrammen an der Universität Cambridge, der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne, der Università di Bologna und an Instituten wie dem Instituto de Historia del Derecho. Einfluss zeigte sich in Monographien zu Fragestellungen des Notariats und der Entwicklung des Privatrechts; die Zeitschrift beeinflusste Editionsprojekte in der Monumenta Germaniae Historica sowie Referenzwerke wie der Encyclopaedia Britannica und der Cambridge History of Medieval Political Thought.
Signifikante Artikel behandelten Editionen und Kommentierungen von Quellen wie dem Capitulare de villis, dem Liber Papiensis, dem Assizes of Jerusalem und Urkundenreihen aus Archiven wie dem Archivio di Stato di Venezia oder dem Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Autoren analysierten Rechtshandbücher von Hugo de Groot, Diego López de Zúñiga, Antonio de Nebrija und Kommentatoren wie Accursius; weitere Beiträge verglichen Rechtskulturen in Regionen wie dem Königreich Kastilien, dem Reich der Osmanen und den nordischen Ländern wie Schweden und Dänemark. Besondere Aufmerksamkeit erhielten Arbeiten zu Prozessen wie dem Hexenprozess sowie zu Reformen wie der Codification movement des 19. Jahrhunderts.
Die Zeitschrift erschien in regulären Jahrgangsbänden und Sonderbänden, die Konferenzakten und Festschriften zu Ehren von Gelehrten wie Otto von Gierke, Ernst Kantorowicz oder Carl Schmitt zusammenführten; Publikationsorte reichten von Verlagsstädten wie Berlin, Leipzig, Wien, München und Rom. Zugänglich ist sie über Bibliotheken wie der Staatsbibliothek zu Berlin, der Universitätsbibliothek Leipzig, der Biblioteca Apostolica Vaticana sowie über bibliographische Register der WorldCat-Datenbanken und Kataloge der Union Catalog of Serials. Digitalisate und Indexe wurden in Kooperation mit Einrichtungen wie der Deutsche Digitale Bibliothek und der European Library nachgereicht, wodurch Texte für Forscher an Universitäten wie Universität Zürich und Instituten wie dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte verfügbar wurden.
Category:Rechtsgeschichte Category:Zeitschriften