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| RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) | |
|---|---|
| Name | RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) |
| Country | Österreich |
| Established | 1999 |
| Agency | Bundeskanzleramt |
RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist die zentrale Online-Plattform zur Veröffentlichung österreichischer Rechtsnormen, Entscheidungen und Verwaltungsrichtlinien. Es dient als amtliche Sammlung für Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Judikatur und wird von staatlichen Stellen, Gerichten, Anwaltschaft und Wissenschaft genutzt. Die Plattform verbindet Rechtsquellen mit Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und internationalen Vereinbarungen.
Das System aggregiert Inhalte aus dem Bundeskanzleramt, dem Parlament, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Obersten Gerichtshof, dem Finanzministerium und dem Innenministerium sowie aus dem Justizministerium, dem Bundesministerium für Digitalisierung, dem Bundesministerium für Europa, dem Bundesministerium für Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Arbeit, dem Bundesministerium für Verkehr, dem Bundesministerium für Unterricht und anderen Institutionen. Nutzer finden dort konsolidierte Fassungen von Gesetzen wie dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, dem Bundes-Verfassungsgesetz, dem Insolvenzrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht, dem Asylgesetz, dem Datenschutzgesetz, dem Krankenanstaltengesetz, dem Straßenverkehrsrecht, dem Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Steuerrecht, dem Mietrechtsgesetz sowie Verordnungen der Bundesregierung, Erlässe von Landesregierungen und internationale Abkommen wie das Übereinkommen von Wien, das Schengener Durchführungsübereinkommen und EU-Verordnungen.
Die Entstehung reicht zurück an Initiativen des Bundeskanzleramts und des Parlaments in den 1990er Jahren, geprägt von Entscheidern wie Bundeskanzlern, Parlamentspräsidenten, Justizministern und Verwaltungsjuristen, die elektronische Publikationspflichten und Transparenz vorantrieben. Relevante Meilensteine sind die Einführung elektronischer Gesetzessammlungen, die Digitalisierung juristischer Archive, Kooperationen mit dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof, die Integration historischer Gesetzessammlungen, die Einbindung von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, Anpassungen infolge von EU-Beitritt und EU-Rechtsangleichung sowie Reformen durch Parlamentsbeschlüsse, Landesverordnungen und Richtlinien aus dem Bundeskanzleramt. Technologiewechsel und Projektphasen betrafen IT-Firmen, Universitäten, Archivämter und Bibliotheken, darunter Kooperationen mit Forschungseinrichtungen, Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz.
Die rechtliche Basis bildet eine Kombination aus Bundesgesetzen, Durchführungsverordnungen, Parlamentsbeschlüssen und Verordnungen des Bundeskanzleramts, ergänzt durch Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs, des Obersten Gerichtshofs und europarechtliche Vorgaben. Träger sind primär das Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales, der Rechtsserviceeinheit des Parlaments, dem Justizministerium sowie weiteren Ressorts. Beteiligte Institutionen umfassen das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Arbeit, das Bundesministerium für Verkehr, das Verfassungsgerichtshofpräsidium, den Verwaltungsgerichtshof, den Obersten Gerichtshof, die Rechtsanwaltskammer und wissenschaftliche Einrichtungen.
Das Angebot umfasst konsolidierte Gesetzestexte, Originalfassungen, Kundmachungen, Verordnungen, Erlässe, Verwaltungsvorschriften, Amtliche Mitteilungen, Judikatur des Obersten Gerichtshofs, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs, Urteile von Landesgerichten, Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Vereinbarungen mit internationalen Partnern, Kommentare von Ministerien, Normenhistorie, Änderungsverzeichnisse sowie Normverknüpfungen zu verwandten Gesetzen wie dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Unternehmensgesetzbuch, dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Steuerrecht, dem Strafgesetzbuch und dem Verwaltungsstrafrecht. Funktionen beinhalten Volltextsuche, Zitierfunktion, Dokumentenhistorie, Versionsvergleich, Druckansichten, Exportformate für Forschungsinstitute, API-Schnittstellen für juristische Datenbanken, Verlinkung zu EU-Rechtsakten, Metadaten zu Inkrafttretensdaten, Verweise auf Begründungen des Nationalrats, Protokolle des Bundesrates, Parlamentsmaterialien, sowie Hinweise auf Anwendungserlasse und Erlässe der Länder.
Die Plattform basiert historisch auf webfähigen Repositories, Content-Management-Systemen und Datenbanken, betrieben mit IT-Infrastruktur des Bundes, Rechenzentren, Backup-Systemen, Lastverteilern und sicheren Zugriffsmechanismen. Zugriff erfolgt über Webbrowser, maschinenlesbare Schnittstellen, Suchmaschinenoptimierung, Metadatenstandards und Open-Data-Schnittstellen, die Interoperabilität mit Systemen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europarat, der OECD, der UN und anderen supranationalen Institutionen ermöglichen. Sicherheitsaspekte betreffen Authentifizierung, Verschlüsselung, Archivierungspflichten, Langzeitdigitalisierungsstrategien, Verfügbarkeitsvereinbarungen zwischen Bundeskanzleramt, Justizministerium, Bundesrechenzentrum und externen Dienstleistern.
Die Nutzergruppe umfasst Abgeordnete, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensjuristen, Universitätsprofessoren, Forscher, Journalistinnen und Journalisten, Interessensvertretungen, Kammern, Gewerkschaften, NGOs, Verwaltungsbehörden auf Landes- und Gemeindeebene, Ministerialbeamte, Behördenleiter sowie Bürgerinnen und Bürger. Beispiele für Anwendung sind Gesetzesauslegung durch den Obersten Gerichtshof, Vorbereitung parlamentarischer Anträge, Erstellung von Erlässen durch Ministerien, Beratungstätigkeit von Rechtsanwaltskammern, Lehre an der Universität Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck und Universität Linz, sowie Nutzung in Verwaltungsverfahren, Steuerprüfungen, Sozialgerichtsverfahren, Asylverfahren und Bauordnungsverfahren.
Kritikpunkte betrafen zunächst Vollständigkeit, Zitierfähigkeit, Aktualität, Rechtssicherheit, Verantwortung für amtliche Fassungen, Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, maschinenlesbare Verfügbarkeit sowie Transparenz bei Änderungen. Debatten wurden geführt von Abgeordneten, Parlamentsausschüssen, Richterkollegien, Datenschutzbehörden, Experten aus der Rechtsinformatik, Interessengruppen wie der Rechtsanwaltskammer, Hochschulvertretern und internationalen Beobachtern, insbesondere in Bezug auf die Zitierbarkeit gegenüber gedruckten Gesetzessammlungen, Umgang mit Übergangsregelungen, Archivierungsstandards, Haftungsfragen und Schnittstellen zu EU-Recht, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zu internationalen Übereinkommen wie dem Wiener Übereinkommen. Vorschläge zur Reform umfassten Empfehlungen durch Parlamente, Justizministerium und Wissenschaft für Verbesserung der API-Dokumentation, modernisierte Benutzeroberfläche, stärkere Kooperation mit Bibliotheken, Nationalarchiv und Juristischen Fakultäten sowie klare Normen zur Amtlichkeit einzelner Fassungen.
Category:Rechtsinformationssysteme