Generated by GPT-5-mini| Kellogg-Briand-Pakt | |
|---|---|
| Name | Kellogg–Briand-Pakt |
| Date signed | 27. August 1928 |
| Location signed | Paris |
| Parties | Germany, France, United States, United Kingdom, Italy, Japan, u.a. |
| Language | Englisch, Französisch |
Kellogg-Briand-Pakt Der Vertrag von Paris von 1928, bekannt als Kellogg–Briand-Pakt, war ein internationales Abkommen, das von Vertreterinnen und Vertretern wie Frank B. Kellogg, Aristide Briand und delegierten aus Frankreich, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Italien, Japan ausgehandelt wurde; das Abkommen wurde in Paris unterzeichnet und verfolgte das Ziel, Krieg als Mittel der Politik zwischen Unterzeichnerstaaten zu ächten. Prominente Unterzeichnerstaaten umfassten Deutsches Reich (Weimarer Republik), Sowjetunion (später Ratifikationen variierend), Polen, Belgien, Spanien und zahlreiche weitere Staaten der Zwischenkriegszeit, und die Initiative spiegelte Reaktionen auf den Erster Weltkrieg, die Pariser Friedenskonferenz 1919 und die Aktivitäten des Völkerbund wider. Die Vereinbarung war Teil eines größeren diplomatischen Rahmens, zu dem auch Abkommen wie der Locarno-Verträge und der Washingtoner Flottenkonferenz gehörten, und beeinflusste später Debatten in Institutionen wie den Vereinte Nationen.
Die Entstehung ist eingebettet in die Nachkriegsordnung nach dem Erster Weltkrieg und die politischen Dynamiken zwischen Akteuren wie Frank B. Kellogg (US-Außenminister), Aristide Briand (französischer Außenminister), den Delegationen aus Washington, D.C., Paris, London und Missionen beim Völkerbund; die Initiative folgte auf Spannungen in Regionen wie dem Rheinland, der Tschechoslowakei und dem Balkan. Internationale Reaktionen verbanden Themen der Reparationsdebatte mit Fragen der Sicherheit, wie sie in den Versailler Vertrag-Diskussionen, den Young-Plan-Kontroversen und den Verhandlungen um die Danzig-Frage sichtbar wurden. Diplomatische Foren wie die Haager Friedenskonferenz-Tradition, die Politik von Persönlichkeiten wie Theodore Roosevelt (Vorbilder), und öffentliche Bewegungen, u. a. der Friedensbewegung, beeinflussten das Klima, in dem der Pakt konzipiert wurde. Die Verhandlungen selbst involvierten Staatenvertreter aus Europa, Nordamerika, Asien und anderen Regionen, wobei Interessenkonflikte zwischen Mächten wie Italien unter Benito Mussolini und Japan unter Zaiten der Expansion bestanden.
Der Text erklärte, dass die Unterzeichnerstaaten auf Krieg als Instrument der nationalen Politik verzichten würden, in einer Präambel, die von Prinzipien aus der Haager Konvention und früheren Abrüstungsinitiativen beeinflusst war. Kernbestimmungen beruhten auf Verpflichtungen zur friedlichen Streitbeilegung unter Berufung auf Verfahren wie diplomatische Vermittlung durch Akteure wie den Völkerbund oder bilaterale Konsultationen mit Parteien wie Frankreich, Vereinigte Staaten und Grossbritannien. Der Pakt untersagte Angriffshandlungen zwischen Unterzeichnern, widerspiegelte jedoch Ausnahmen und Interpretationsspielräume im Hinblick auf Selbstverteidigung und kollektive Maßnahmen, wie sie später in Debatten um die Charta der Vereinten Nationen thematisiert wurden. Die Vertragsformate und Unterschriftenprozesse folgten gebräuchlichen internationalen Praktiken, wie sie auch bei den Verträgen von Locarno angewandt wurden.
Die Rezeption war weitgestreut: Regierungen in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und Afrika reagierten unterschiedlich; Staaten wie Deutschland (Weimarer Republik), Japanisches Kaiserreich und Italien unterzeichneten, während Parlamente in Washington, D.C., London und Paris Ratifizierungsdebatten führten. Nichtstaatliche Akteure wie Friedensbewegung, Intellektuelle um E. M. Forster-ähnliche Kreise, und Publizisten in Zeitungen wie The Times beeinflussten die öffentliche Meinung. Die Ratifizierung erfolgte in Staaten mit unterschiedlichen politischen Systemen, von parlamentarischen Regierungen wie Großbritannien bis zu autoritären Regimen wie Italien; internationale Organisationen beobachteten die Umsetzung, insbesondere der Völkerbund und später die Vereinte Nationen.
Rechtlich war der Pakt bedeutend als normative Erklärung gegen Kriegsführung und als Vorläufer normativer Instrumente der Charta der Vereinten Nationen; seine Prinzipien wurden in Prozessen wie den Nürnberger Prozesse und in Diskussionen über Verbrechen gegen den Frieden angeführt. Juristische Debatten involvierten Akteure wie internationale Richter am Internationaler Gerichtshof und Rechtsgelehrte aus Institutionen wie der Harvard Law School und der Université Paris. Obwohl der Pakt keine wirksamen Sanktionsmechanismen enthielt, bildete er einen Bezugsrahmen für spätere Verträge wie die Genfer Konventionen und die Entstehung eines strafrechtlichen Paradigmas in Verfahren gegen Staatsführer vor internationalen Tribunalen.
Kritiker aus Ländern wie Deutschland, Japan und Kommentatoren in New York Times wiesen auf die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit und die weit gefasste Formulierung hin; Juristen in Institutionen wie dem Internationaler Gerichtshof und Historiker an Universitäten wie Oxford und Cambridge betonten Interpretationsspielräume, Ausnahmen für Selbstverteidigung und das Fehlen kollektiver Sicherheitsmechanismen. Andere Beobachter verwiesen auf die Unfähigkeit, Aggressionen in Mandschurei, Äthiopien oder dem Spanischer Bürgerkrieg zu verhindern, wobei Staaten wie Italien und Japan maßgeblich gegen den Geist des Paktes handelten. Politische Bewegungen und Parteien wie Faschismus und Militarismus untergruben die praktische Wirksamkeit, ebenso wie außenpolitische Doktrinen in Washington, D.C. und Tokio.
Der Pakt beeinflusste die diplomatischen Diskurse der Zwischenkriegszeit, bot jedoch keine wirksame Abschreckung gegen Expansionen der Kaiserlich Japanisches Heer in Mandschurei, die Aggressionen des Faschistische Italien in Äthiopien oder die Annexionen durch das Deutsches Reich (Nazi); diese Entwicklungen führten zur Eskalation, die im Zweiter Weltkrieg kulminierte. Tribunale nach 1945, darunter die Alliierte Kontrollrat-Prozesse und die Nürnberger Prozesse, bezogen sich auf das Verhältnis zwischen völkerrechtlicher Ächtung von Krieg und strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Aggressionsakte, und Staaten verhandelten nach 1945 neue Sicherheitsarchitekturen wie die Vereinte Nationen und das Nordatlantikvertrag (NATO)-System.
Langfristig gilt der Pakt als früher normativer Schritt zur Ächtung von Krieg und als Vorläufer für Instrumente wie die Charta der Vereinten Nationen, die Genfer Konventionen, Resolutionen des Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und multilaterale Verträge zu Abrüstung, etwa der Atomwaffensperrvertrag und Verhandlungen im Rahmen der Haager Konventionen. Rechtsgelehrte an Institutionen wie dem Internationaler Gerichtshof und Diplomatinnen aus dem Außenministerium der Vereinigten Staaten verweisen auf die symbolische Kraft des Pakts in der Entwicklung des modernen Völkerrechts und der Idee der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Staatsführern in Tribunalen wie dem Internationaler Strafgerichtshof. Das Erbe zeigt sich in heutigen Abkommen zwischen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Japan und Vereinigte Staaten sowie in regionalen Sicherheitsarchitekturen wie der Europäische Union und bilateralen Verträgen, die kollektive Sicherheit und Rechtsnormen stärken.
Category:Völkerrecht Category:Zwischenkriegszeit