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| Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages | |
|---|---|
| Name | Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages |
| Type | Parlamentsordnung |
| Jurisdiction | Bundesrepublik Deutschland |
| Adopted | 1949 (erste Fassung) |
| Latest amendment | Stand 2024 |
| Website | Deutscher Bundestag |
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist die vom Deutscher Bundestag beschlossene Verfahrensordnung für die Sitzungen, Debatten und Beschlussfassungen des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt Rechte und Pflichten der Abgeordneten, der Fraktionen sowie das Verhältnis zu Institutionen wie dem Bundespräsident, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht. Die Geschäftsordnung verbindet formelle Regeln mit parlamentarischer Praxis, die im Kontext von Ereignissen wie der Weimarer Republik, der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Wiedervereinigung steht.
Die Geschäftsordnung entstand nach dem Parlamentarischer Rat und der Verabschiedung des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949, beeinflusst von Vorbildern wie dem Reichstag (1871–1918), dem Weimarer Nationalversammlung und den parlamentarischen Ordnungen des House of Commons sowie des United States Congress. Nach der Wiedervereinigung 1990 und dem Eintritt der neuen Länder in den Bundestag wurden überarbeitete Fassungen notwendig; bedeutende Änderungen erfolgten während der Ämter von Bundestagspräsidenten wie Prof. Dr. Rita Süssmuth und Wolfgang Thierse. Krisen wie die Deutsche Wiedervereinigung und Debatten um die Rolle des Parlaments während der Notstandsdebatten (Deutschland) führten zu Anpassungen, ebenso Reformbemühungen nach dem Berliner Bankenskandal und innerparlamentarischen Kontroversen zwischen CDU (Deutschland), SPD (Deutschland), Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Deutschland), Die Linke (Partei) und später AfD (Partei).
Die Geschäftsordnung steht in enger Beziehung zum Grundgesetz, insbesondere den Artikeln zur parlamentarischen Arbeit, etwa den Kompetenzen des Bundestages und den Rechten der Abgeordneten sowie dem Prüfungsrecht des Bundesverfassungsgericht. Ihre Bestimmungen sind sekundäres Recht und dürfen nicht mit dem Grundgesetz kollidieren; Konflikte wurden wiederholt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, etwa in Verfahren zur Fraktionsdisziplin und zur Zulassung von Anträgen. Internationale Einflüsse wie Urteile des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Normen des Europäische Union-Rechts spielen bei Grundrechtsfragen ergänzende Rollen.
Die Geschäftsordnung definiert Aufbau und Prinzipien des parlamentarischen Prozesses: Plenum (Parlament), Präsidium (Parlament), Fraktionsstrukturen sowie die Organisation von Ausschussen. Grundprinzipien sind die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Gleichbehandlung der Abgeordneten, Redeordnung und die Mehrheitsentscheidung; sie beziehen sich auf Praktiken des Rheinische Parlamentarismus und kontinentaleuropäische Normen wie in Frankreich oder Italien. Sanktionen bei Ordnungsverstößen, Sitzungsdisziplin und Geschäftsordnungsanträge sind detailliert geregelt.
Organe, die Aufgaben der Geschäftsordnung ausüben, sind das Präsidium (Parlament), die Präsidiumssitzung, der Ältestenrat und die Parlamentsverwaltung. Zuständigkeiten umfassen die Festlegung der Tagesordnung, Ausschussbesetzungen, Fraktionsansprüche und Sitzungsleitung; starke Persönlichkeiten wie frühere Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Wolfgang Schäuble und Paul Löbe haben Praxis und Interpretation geprägt. Schnittstellen bestehen zu Behörden wie dem Bundeskanzleramt und Institutionen wie dem Deutsche Bundestag Wissenschaftliche Dienste.
Die Geschäftsordnung regelt Einberufung, Eröffnung, Redeordnung, Fragestunden, Aktuelle Stunden, Fragestunde an die Bundesregierung, sowie Ablauf von Debatten und Schlussabstimmungen. Formale Elemente sind Generaldebatten, die Beratung von Gesetzesvorlagen, die Behandlung von Bundestagswahl-relevanten Themen und Protokollführung durch das Plenarprotokoll. Die Praxis umfasst Instrumente wie Panels bei den Beratungen in Ausschüssen, schriftliche Fragen, Große Anfrage und Kleine Anfrage.
Die Geschäftsordnung sichert Rederechte einzelner Abgeordneter, Fraktionsrechte und Initiativrechte der Ausschüsse; sie differenziert Fraktionsprivilegien gegenüber Einzelabgeordneten und regelt Fraktionszwänge sowie Mandatsrechte. Ausschüsse wie der Haushaltsausschuss (Deutscher Bundestag), der Rechtsausschuss (Deutscher Bundestag), der Ausschuss für Inneres und Heimat und der Verteidigungsausschuss (Deutscher Bundestag) übernehmen Vorberatungen und Fachprüfungen von Vorlagen. Konflikte über Rederechte führten zu Verfahren mit Beteiligung von Akteuren wie Parlamentarische Geschäftsführung und Fraktionsführungen.
Abstimmungsformen umfassen namentliche Abstimmung, Handzeichen, elektronische Abstimmung und Abstimmungen per Gesetzesbeschluss; Mehrheitsarten sind einfache Mehrheit, absolute Mehrheit und qualifizierte Mehrheiten, relevant bei Wahlen des Bundestagspräsidiums oder beim Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler. Regeln zur Beschlussfähigkeit, Protokollierung und Zustellung von Ergebnissen sind genau bestimmt, ebenso wie Wegerechte für Geschäftsordnungsanträge, Dringlichkeitsanträge und Fristsetzungen.
Geschäftsordnungsänderungen erfolgten wiederholt durch Mehrheiten im Bundestag in Reaktion auf politische Entwicklungen, technische Innovationen und Justizentscheidungen. Kontroversen betrafen Führungsrechte des Präsidenten, Transparenzanforderungen, Fraktionsstärke bei Ausschussbesetzungen und Umgang mit extremistischen Abgeordneten, wie in Debatten um Parteiausschlüsse und Immunität. Reformvorschläge wurden von Kommissionen mit Experten aus Institutionen wie der Humboldt-Universität zu Berlin, der Universität Bonn und dem WZB Berlin beraten; politische Fraktionen wie SPD (Deutschland), CDU (Deutschland), Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Deutschland), Die Linke (Partei), AfD (Partei) und weitere Akteure bleiben zentrale Treiber von Änderungen.