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| Baden-Württembergisches Denkmalschutzgesetz | |
|---|---|
| Name | Baden-Württembergisches Denkmalschutzgesetz |
| Country | Federal Republic of Germany |
| State | Baden-Württemberg |
| Enacted | 1973 |
| Amended | 1990, 2005, 2012 |
| Status | active |
Baden-Württembergisches Denkmalschutzgesetz Das Gesetz regelt den rechtlichen Schutz von Denkmalen in Baden-Württemberg und bildet die Grundlage für den Bestandsschutz historischer Bauten, archäologischer Stätten, technischer Denkmäler und ensembleschutzrechtlicher Belange. Es verbindet landesrechtliche Zuständigkeiten mit kommunaler Verwaltungspraxis und beeinflusst Maßnahmen von Institutionen wie dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, der UNESCO-geschützten Schwäbische Alb-Kulturlandschaft sowie zahlreichen Museen, Kirchen und Privatbesitzern.
Das Gesetz wurde vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen und steht in einem rechtlichen Kontext mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, dem Bürgerliches Gesetzbuch sowie europäischen Richtlinien zur Kulturerhaltung. Historische Ereignisse wie die Restaurierung nach dem Zweiten Weltkrieg und die Denkmalpflegebewegung um Persönlichkeiten wie Theodor Heuss und Institutionen wie der Deutsche Denkmalpflegeverein führten zur Kodifizierung landesweiter Schutzmechanismen. Die Norm ist relevant für Projekte am Schloss Heidelberg, an der Stiftskirche Tübingen, im Raum Stuttgart sowie für archäologische Fundstellen in der Nähe von Hohenzollern.
Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie "Denkmalschutz", "Kulturdenkmal" und "archäologische Bodendenkmale" im Anschluss an internationale Standards von ICOMOS und Vorgaben der UNESCO-Welterbekonvention. Es steht in Wechselwirkung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes und mit bundesrechtlichen Vorschriften über Bodendenkmale, Kirchlichen Bauwerken und privater Denkmalschutzpraxis. Juristische Auslegung erfolgt unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, des Bundesverwaltungsgerichts und einschlägiger Literatur von Rechtswissenschaftlern an der Universität Freiburg und der Universität Tübingen.
Hauptzuständigkeit trägt das Staatsministerium Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg und den kommunalen Bauämtern in Städten wie Karlsruhe, Mannheim und Freiburg im Breisgau. Kooperationen bestehen mit akademischen Einrichtungen wie dem Institut für Denkmalpflege der Universität Stuttgart und außeruniversitären Forschungeinrichtungen wie dem Deutschen Archäologischen Institut. Träger wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und lokale Vereine wie der Förderkreis Alte Kirchen wirken bei Umsetzung, Beratung und Publikationen mit.
Geschützt werden bewegliche und unbewegliche Kulturdenkmale, darunter Burgen wie Hohenasperg, Schlösser wie Schloss Ludwigsburg, Fabrikbauten der Industriekultur etwa in Pforzheim, städtebauliche Ensembles in Esslingen am Neckar sowie bedeutende Kirchenbauten in Meersburg und Konstanz. Archäologische Fundstellen aus der Römischen Provinz Germania Superior, Grabhügel aus der Urnenfelderkultur und Relikte der Frühneuzeit können Bodendenkmale werden. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Verordnung der Denkmalschutzbehörde nach Begutachtung durch Fachstellen und Gutachter wie Restauratoren aus dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz.
Eigentümerpflichten umfassen Erhaltungsmaßnahmen, Anzeige- und Genehmigungspflichten bei Eingriffen sowie Mitwirkung bei Erforschungs- und Sondierungsmaßnahmen. Baumaßnahmen an Denkmalen unterliegen Prüfungen durch Denkmalpfleger, Architekten mit Erfahrung am Stuttgarter Hauptbahnhof oder Restauratoren, und sind oft koordiniert mit dem Landesdenkmalrat. Verfahren orientieren sich an Regeln des Bauordnungsrechts des Landes und an fachlichen Standards der Restauratorenkammer. Beispiele sind Sanierungen an der Alten Oper (Heidelberg) oder Umbauten in Altstadtensembles wie in Rottweil.
Förderprogramme werden vom Land in Kooperation mit Stiftungen wie der Kulturstiftung der Länder und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz aufgelegt; Zuschüsse betreffen Restaurierung, Inventarisierung und Forschung. Beratungsangebote kommen von Landesämtern, kommunalen Denkmalpflegern und NGOs wie dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland. Öffentlichkeitsarbeit nutzt Initiativen wie den Tag des offenen Denkmals, Publikationen über das Regionale Kulturmarketing und Ausstellungen in Einrichtungen wie dem Landesmuseum Württemberg und dem Technischen Museum Sinsheim.
Verstöße gegen Schutzvorschriften können Bußgelder, Wiederherstellungsanordnungen und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen nach einschlägigen Bestimmungen des Landes und des Strafgesetzbuch haben; Entscheidungen sind gerichtlich überprüfbar vor den Verwaltungsgerichten und letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof bzw. das Bundesverfassungsgericht berührte Grundrechtsfragen betreffend. Rechtsbehelfe reichen von Widerspruchsverfahren vor der Denkmalbehörde über Klagen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zu verfassungsrechtlichen Beschwerden gegen landesrechtliche Maßnahmen.
Category:Rechtsquelle (Baden-Württemberg) Category:Denkmalpflege in Deutschland